Informationen zum Eigenanteil für das Schuljahr 2023/24
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
gemäß §96 Schulgesetz vom 15.02.2005 haben die Eltern einen Eigenanteil für die Beschaffung von Lernmitteln zu entrichten. Über die gesamte Sekundarstufe I beträgt der durchschnittliche Eigenanteil derzeit 34 Euro pro Jahrgangsstufe. Hierbei ist eine Überschreitung dieser Beträge in geringem Umfange zulässig.
Der Eigenanteil wird in diesem Jahr nach Schulkonferenzbeschluss als Betrag auf ein Bücherkonto überwiesen. Für die weitere Finanzierung der Lernmittel steht ein Festbetrag des Schulträgers, der Stadt Siegburg, zur Verfügung. Als Lernmittel gelten neben den Printausgaben auch E-Book-Lizenzen, deren Finanzierung an Bedeutung gewinnt.
Um den Elternanteil so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die steigenden Preise für Lernmittel aller Art ausgleichen zu können, bleiben die Printausgaben zur Weiternutzung Eigentum des Schulträgers. Es gelangen hierdurch auch bereits benutzte Lernmittel in die Hände Ihrer Kinder. Bitte beachten Sie hierfür unsere Regelungen zur Behandlung von Schulbüchern. Die Lizenz-Codes werden immer nur zu Beginn des Schuljahres ausgegeben. Ein späteres Einfordern ist nur in Ausnahmefällen möglich. Durch Eigenverschulden verloren gegangene Lizenz-Codes können nicht ersetzt werden.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 30 Euro für die Lernmittel bis zum 18.8.2023 unter Angabe des Namens und der Klasse Ihres Kindes auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Gymnasium Siegburg Alleestraße
IBAN: DE28 3705 0299 0001 0765 12
BIC: COKSDE33XXX
Der Eigenanteil für die Beschaffung der Lernmittel wird bezuschusst im Zuge des Bildungs- und Teilhabepakets, sofern Sie Anspruch auf folgende Leistungen haben:
- Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter Rhein-Sieg, Geschäftsstelle Siegburg, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag (Amt für Senioren, Wohnen und Soziales, Am Turm 30, 53721 Siegburg)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Amt für Asylangelegenheiten, Siegdamm 40-42, 53721 Siegburg)
Mit diesem Zuschuss ist auch der Eigenanteil im Rahmen der Lernmittelfreiheit abgegolten.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Trautwein
Schulleiterin