Der Besuch der gymnasialen Oberstufe kann durch einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden. Ein Antrag auf Beurlaubung ist frühzeitig bei der Schulleitung zu stellen.

In der Regel findet der Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe statt. Nur für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Notenbild kann nach der Rückkehr der Einstieg in die Qualifikationsphase erfolgen. Schülerinnen und Schülern (SuS) des Gymnasiums wird der mittlere Schulabschluss in diesem Fall nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase zuerkannt.

Die Voraussetzungen zum Erwerb des Latinums, die in der Einführungsphase zu erbringen sind, müssen zusätzlich nachgewiesen werden (Nachbelegung oder Latinumprüfung gem. Rd.Erl. (zentral gestellt)). Der Erwerb des Latinums durch Vorversetzung entfällt.

Ein Auslandsaufenthalt kann ebenso im Anschluss an die Einführungsphase erfolgen. In diesem Fall erfolgt nach Rückkehr der Eintritt in das erste Jahr der Qualifikationsphase.

Ganzjähriger Auslandaufenthalt G8

Alternative 1

Nur für leistungsstarke SuS

(VV 4.21 zu § 4 APO-GOSt)

Mittlerer Schulabschluss nach Q 1

Alternative 2

Q 2

Q 2

Q 1

Q 1

 

EPH

 

Auslandsjahr

Ggf. Latinumsbestimmungen beachten

Auslandsjahr

Sekundarstufe I (Klasse 9)

Ganzjähriger Auslandaufenthalt G9*

Alternative 1

Nur für leistungsstarke SuS

(VV 4.21 zu § 4 APO-GOSt) 

Alternative 2

Jgst. 13 /Q 2

Jgst. 12 / Q 2

Jgst. 12/Q 1

Jgst. 11/Q 1

 

Jgst. 10/EP

Auslandsjahr

Ggf. Latinumsbestimmungen beachten

Auslandsjahr

Sekundarstufe I (Klasse 10)

 

*gültige APO-GOSt beachten

Viele Informationen zum Schüleraustausch finden Sie auch hier: Schüleraustausch

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Nähere Informationen erteilen die Schulleitung und die Beratungslehrer.

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