Der Besuch der gymnasialen Oberstufe kann durch einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden. Ein Antrag auf Beurlaubung ist frühzeitig bei der Schulleitung zu stellen.
In der Regel findet der Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe statt. Nur für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Notenbild kann nach der Rückkehr der Einstieg in die Qualifikationsphase erfolgen. Schülerinnen und Schülern (SuS) des Gymnasiums wird der mittlere Schulabschluss in diesem Fall nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase zuerkannt.