Beschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2023/24

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,

gemäß § 96 Schulgesetz vom 15.2.2005 haben die Eltern bzw. Volljährigen Schüler*innen einen Eigenanteil für die Beschaffung von Lehrmitteln zu entrichten. Für sie beträgt der Eigenanteil 31 € pro Schuljahr, d.h. 93 € für die gesamte Sekundarstufe II.

Für alle Schulen der Kreisstadt Siegburg ist ein einheitliches Verfahren für die Zahlung des Eigenanteils vereinbart worden.

Nach diesem Verfahren müssen die Eltern bzw. die volljährigen Schüler*innen Schulbücher bis zur Höhe des Eigenanteils selbst beschaffen. Um welche Schulbücher es sich dabei handelt, hat die Schulkonferenz festgelegt.

Die Schulkonferenz hat sich aus praktischen Gründen für eine stufenübergreifende unkomplizierte Handhabe der Zahlung des Eigenanteils entschieden. Der Durchschnittsbetrag wird im arithmetischen Mittel aus den einzelnen Jahrgansstufen erreicht, aber nicht in jedem einzelnen Schuljahr. Dies hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.

Die Bücher des Eigenanteils für die Sekundarstufe II sind auch gebraucht im Selbstlernzentrum unserer Schule zu bekommen. Dies gilt auch für den anzuschaffenden Taschenrechner.

JgSt

Fach

Einsatz

Titel

Verlag

ISBN

Preis

Q1

Deutsch

Q1-Q2

Texte, Themen und Strukturen

Cornelsen

978-3-464-68111-4

26,50 €

Mathe

Q1-Q2

Das große Tafelwerk interaktiv 2.0

(Alternativ mit CD)

Cornelsen

978-3-06-001611-2

(978-3-06-001609-9)

14,50 € (14,99 €)

Mathe

Q1-Q2

Lambacher-Schweizer-Schülerbuch Qualifikationsphase für GK/LK, NRW

Klett

978-3-12-735441-6

44,50 €

Ich bitte Sie, diese Bücher in einer Buchhandlung Ihrer Wahl oder gebraucht im Selbstlernzentrum zu kaufen. Ich weise darauf hin, dass die Bücher am 1. Schultag für den Unterricht zur Verfügung stehen müssen.

Sofern Ihre Kinder Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II – Hartz-IV-Leistungen) oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII – Sozialhilfe) oder Wohngeld oder Kinderzuschlag sind, haben Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht u.a. einen Zuschuss zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf vor. Mit diesem Zuschuss ist auch der Eigenanteil im Rahmen der Lernmittelfreiheit abgegolten.

Für in Siegburg lebende Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ist für die Beantragung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket das Jobcenter Rhein-Sieg, Geschäftsstelle Siegburg, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg, für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag das Amt für Senioren, Wohnen und Soziales, Am Turm 30, 53721 Siegburg, zuständig.

Die über den Eigenanteil beschafften Schulbücher brauchen selbstverständlich nicht an die Schule zurück- gegeben werden. Diese Bücher sind Ihr Eigentum, bleiben insofern in Ihrem Besitz und können ggf. durch Geschwister in den nächsten Jahren weiter benutzt.

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Trautwein
Schulleiterin